Allgemeines Zivilrecht

Selbstverständlich berate ich Sie auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.

Zu diesem Rechtsgebiet gehören die meisten “Alltagsstreitigkeiten“, insbesondere die Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen. Das können zum Beispiel Erfüllungsansprüche wie Zahlungsansprüche und der Anspruch auf Übergabe und Übereignung einer mangelfreien Sache sein. Im Rahmen eines vertraglichen Anspruchs kann es sich aber auch um die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, insbesondere die Ausübung von Rechten aus einem Rücktritt vom Vertrag sowie das Verlangen von Minderung und Schadensersatz handeln.

Gegenstand des allgemeinen Zivilrechts können auch Rechtsverhältnisse sein, deren Existenz nicht auf dem Bestehen eines wirksamen Vertrages beruht, sondern die mit Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dabei handelt es sich insbesondere um Ansprüche aus dem Recht der unerlaubten Handlung. Dieses ist zum Beispiel bedeutsam bei der Verletzung des Körpers und des Eigentums, insbesondere bei der Abwicklung von Unfällen im Straßenverkehr. Daneben kommen auch Ansprüche auf Herausgabe von Vermögenswerten in Betracht.

Darüber hinaus prüfe ich für Sie auch, ob Ihnen ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zusteht beziehungsweise ob ein solcher gegen Sie gerichteter Anspruch zu Recht geltend gemacht wird. Entsprechende Ansprüche kommen in der Regel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten in Betracht.